Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Beschaffung von mobilen Endgräten (Smart-Phones) die Einhaltung sozialer und umweltrelevanter Standards einzuhalten. Deshalb sollen im Rahmen eines Pilotprojektes für die Umweltverwaltung ausschließlich mobile Endgeräte ausgeschrieben und beschafft werden, die sich an den Mindestanforderungen der Fairphone B. V. orientieren.