KMV am 28.09.2018

Anlagen für die KMV am 28.09.2018:

TO

Die geplante Tagesordnung für den 28.09.2018:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
    Feststellung der Beschlussfähigkeit und Beschluss der Tagesordnung Verabschiedung des Protokolls der KMV am 02.02.2018
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Information zur Aktion „Aufbruch Fahrrad NRW“ von Martin Isbruch
  4. Budget für die Europawahl
  5. Antrag des Vorstandes: “Aufstockung der Stundenzahl der Geschäftsführung”
  6. Wahl des Vorstandes
    (Der Vorstand besteht aus der Sprecherin, dem Sprecher, dem/der Kassier*in sowie zwei Beisitzer*innen)
  7. Wahl der Delegierten für den Landesfinanzrat (LFR) – für 2 Jahre
  8. Wahl der Delegierten für den Landesparteirat (LPR) – für 2 Jahre
  9. Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK)
  10. Wahl der Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  11. Wahl der Delegierten für den Bezirksrat
  12. Berichte von BDK, LDK, den BAG und LAG, sowie der Kreistagsfraktion und den OV
  13. Sonstiges

Änderungswünsche könnt Ihr gerne bereits vor der Versammlung per Mail einreichen.

Protokoll vom 02.02.2018

Anträge

Folgende Anträge sind bisher für die KMV eingegangen. Sofern von die TO entsprechend von der KMV verabschiedet wird werden sie unter TOP 5 behandelt.

A-01. Erhöhung der Stundeszahl der Geschäftsführung (folgt)

Bewerbungen

Hier finden sich Bewerbungen für die anstehenden Wahlen, sobald sie eingegangen sind…

Bisherige Kandidat*innen für die Vorstandswahlen:

  • Sprecherin: Rita Rüth (OV Altena)
  • Sprecher:  John Haberle (OV Iserlohn)
  • Kassierer: Paolino Barone (OV Meinerzhagen)
  • Beisitzerin: Julia Decker (OV Lüdenscheid)
  • Beisitzer*in: …

Bisherige Kandidat*innen Landesfinanzrat:

  • Paolino Barone (OV Meinerzhagen)

Bisherige Kandidat*innen Landesparteirat:

  • Rita Rüth (OV Altena)
  • John Haberle (OV Iserlohn)

Bisherige Kandidat*innen Delegierte BDK:

  • Detlef Jungmann (OV Kierspe)

Bisherige Kandidat*innen Delegierte LDK:

  • Detlef Jungmann (OV Kierspe)
  • John Haberle (OV Iserlohn)

Bisherige Kandidat*innen Delegierte Bezirksrat:

  • Paolino Barone (OV Meinerzhagen)

Wahlverfahren

Vorschlag für Wahlverfahren

Der Vorschlag muss auf vor einer Wahl bestätigt werden.
Kursiv geschriebene Passagen sind mögliche Änderungsvorschläge, die dann ggf. eingebracht werden müssen.

 

Wahlen zum Kreisvorstand

Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die ihre Kandidatur rechtzeitig vor Beginn der Wahl beim Kreisvorstand angemeldet haben. Der Wahlvorstand verkündet den Bewerbungsschluss.
Die Wahlen zum Vorstand sind geheim auf vorbereiteten Stimmzetteln einzeln für jede Vorstands-Position durchzuführen. Die Stimmzettel dürfen keine Kennzeichnungen tragen, durch die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wahlberechtigter möglich sind.

Die Kandidat*innen – Vorstellung erfolgt für jede Position in alphabetischer Reihenfolge. Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich maximal fünf Minuten vorzustellen. Pro Kandidat*in können anschließend maximal drei Fragen gestellt werden. Die Antwortzeit beträgt pro Kandidat*in insgesamt maximal fünf Minuten. Bei der Frage, ob ein Kandidat weiter antritt gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort.

Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig und von der Sitzungsleitung zu unterbinden.

In einem Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält. Wird die Position im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein zweiter Wahlgang. In diesem können alle kandidieren, die im ersten Wahlgang mehr als 25% der gültigen Stimmen erhalten haben. Gewählt ist, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält.

Wird der Platz im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein dritter Wahlgang. Im dritten Wahlgang kandidieren die beiden, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten; bei Stimmengleichheit entsprechend viele Kandidat*innen. Gewählt ist, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine/r der Kandidat*innen mehr als 50% der gültigen Stimmen, wird das Verfahren wieder mit einem ersten Wahlgang eröffnet.

 

Delegiertenwahlen

Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die ihre Kandidatur rechtzeitig vor Beginn der Wahl beim Kreisvorstand angemeldet haben. Der Wahlvorstand verkündet den Bewerbungsschluss.
Die Delegiertenwahlen sind geheim auf vorbereiteten Stimmzetteln durchzuführen. Die Stimmzettel dürfen keine Kennzeichnungen tragen, durch die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wahlberechtigter möglich sind.

Die Kandidat*innen – Vorstellung erfolgt für jede Position in alphabetischer Reihenfolge. Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich maximal drei Minuten vorzustellen. Pro Kandidat*in können anschließend maximal drei Fragen gestellt werden. Die Antwortzeit beträgt pro Kandidat*in insgesamt maximal drei Minuten.

Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig und von der Sitzungsleitung zu unterbinden.

Für die Frauen- und die offenen Delegiertenplätze gibt es je einen eigenen Wahlgang.

Die Kandidat*innen müssen vor der Wahl mitteilen, ob sie als ordentliche Delegierte oder nur als Ersatzdelegierte kandidieren wollen.

Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kandidaturen existieren. Doppelnennungen (Kumulieren) von Namen sind nicht zulässig.

Delegiert werden die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge der Ergebnisse.

Die Kandidat*innen, die keine ordentliche Delegation erhalten haben, weil sie in der Reihenfolge der Ergebnisse weiter hinten waren, werden gemäß ihrem Stimmergebnis automatisch zu Ersatzdelegierten.

Die Liste der Ersatzdelegierten setzt sich zusammen aus Personen, die allein als Ersatzdelegierte kandidiert haben und Personen, die aufgrund ihres Stimmergebnisses keine ordentliche Delegation erhalten haben.

Die Kandidat*innen, die explizit als Ersatzdelegierte kandidiert haben, werden gemäß ihrer Ergebnisse in die Liste der Ersatzdelegierten eingegliedert. Dabei ist es unerheblich, ob ein/e Ersatzdelegierte/r mehr Stimmen als die ordentlichen Delegierten hat, da er/sie sich explizit als Ersatz zur Verfügung gestellt hat.

Die Zahl der Ersatzdelegierten soll derjenigen der ordentlichen Delegierten mindestens entsprechen.

Sollten mehrere Kandidat*innen dasselbe Stimmergebnis erhalten, entscheidet ein Los über die Delegation, sofern nicht einer freiwillig verzichtet.



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