Kreismitgliederversammlung
27.09.2019 in Altena
Antrag A-02: Änderung der Beitrags- und Kassenordnung des KV Mark Antragsteller: Vorstands des KV Mark |
Satzungsändernder Antrag an die Kreismitgliederversammlung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mark
Änderungsvorschlag: Streichung Teil I, § 2 (Sonderbeiträge)
Begründung:
Teil I, § 2 der Beitrags- und Kassenordnung steht im Widerspruch zu § 3, Abs. 3 der Satzung.
Dort heißt es jeweils:
– Satzung § 3, Abs. 3 „…Die Höhe der (Mandats-)Beiträge wird von der jeweiligen
Mitgliederversammlung beschlossen.“ (11.10.2017)
– Beitrags- und Kassenordnung: § 2 „…Kommunale MandatsträgerInnen sollen einen Teil ihrer aus
ihrer Mandatstätigkeit resultierenden Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spenden. Die genaue Höhe der Sonderbeiträge regeln die Fraktionen
selbst.“ (21.01.2010)
In der Mitgliederversammlung am 11.10.2017 wurde über die Satzungsänderung eingehend
diskutiert. Diese wurde einstimmig beschlossen. Insbesondere der genannte § 3, Abs. 3 nahm den
Beschluss der LDK am 14.-15.06.2019 in Neuss vorweg. Dort heißt es konkret:
Das Verhältnis und die Höhe der Abgabe sind daher ein Balance-Akt und individuell vom
Kreis- oder Ortsverband und teilweise sogar zwischen dem Vorstand und einzelnen
Mandatsträger*innen auszuhandeln. Wir sind davon überzeugt, dass die Kreis- oder
Ortsverbände diese Entscheidung am besten treffen können.
Kommentar verfassen