Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Die aufgeführten Ziele der Leistungen des Produktes Vertragsnaturschutz, Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz, Erholung Produktbereich 130, Produktgruppe 554
unter Ziele zu Punkt 2. Landschaftspläne werden wie folgt ergänzt:
Die noch ausstehenden Landschaftspläne werden in den nächsten Jahren aufgestellt. Dabei soll jährlich ein Entwurf neu vorgelegt werden.
Begründung
Die Landschaftspläne sind das zentrale Instrument des Naturschutzes für den Märkischen Kreis und in NRW. Sie sind somit Kernstücke der modernen Naturschutzgesetzgebung, da die Landschaftspläne rechtsverbindlich in Form einer Satzung festgesetzt werden.
Derzeit werden trotzdem aus unterschiedlichen Erwägungen keine weiteren Pläne aufgestellt.
Wir halten es aufgrund der zentralen Bedeutung für den Naturschutz für zwingend erforderlich endlich die noch ausstehenden Landschaftspläne aufzustellen.
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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