Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 25.02.2021,
Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021 und die Sitzung des Kreistages am 18.03.2021 – Hier: Antrag zu TOP „Haushalt 2021“: Verstärkung der Klimaschutzaktivitäten des Märkischen Kreises
Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrter Herr Haberle,
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen möchte Sie hiermit bitten, folgenden Antrag in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung, des Kreisausschusses und des Kreistages zu behandeln und abstimmen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
- Der Märkische Kreis schafft im Bereich Klimaschutz eine weitere Vollzeitstelle zur Erweiterung der dringend notwendigen Klimaschutzaktivitäten, insbesondere in Bezug auf die Themenbereiche Fördermittelakquise und Klimafolgenanpassung.
- Die Sachmittel für die Haushaltsstelle 140/561/003, 5431860 (Öffentlichkeitsarbeit/Marketing in Bezug auf den Klimaschutz) werden im Haushaltsplan 2021 von aktuell 18.500 € auf 25.000 € erhöht.
Begründung:
Die Notwendigkeit, die Anstrengungen im Klimaschutz zu erhöhen, um die seit einiger Zeit fest verankerten CO²-Ziele einzuhalten, ist mittlerweile auf allen politischen Ebenen anerkannt worden. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen seitens EU, Bund und Land, die den kommunalen Akteuren Hilfen und Zuwendungen bei den Umsetzungsmaßnahmen bieten. Um möglichst viele dieser Angebote wahrnehmen zu können, bedarf es einer entsprechenden personellen Ausstattung im Bereich des Klimaschutzmanagements, auch auf Kreisebene.
Auch wenn man den Bereich der Gebäudetechnik und der erneuerbaren Energien (namentlich Photovoltaik und Windkraft) für den Kreis als hinreichend abgedeckt betrachten möchte, so ergeben sich für andere Handlungsfelder noch vielfältige Möglichkeiten. Als Beispiele seien hier genannt:
- Die „progres.nrw“ – Initiative des Landes mit Förderungen im Bereiche Wasserkraft, Wärme- und Kältenetze, Elektromobilität incl. Ladeinfrastruktur, Konzepte und Studien zur Mobilität – mit Förderquoten zwischen 30 und 80 %
- Die Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bezug auf die Bereiche Abwasser, Abfallbeseitigung, vernetzte Mobilität (ÖPNV), digitale Mobilitätskonzepte und ähnliches – ebenfalls mit Förderquoten zwischen 30 und 80%
- Das beschlossene umfassende Klimaschutzprogramm der Europäischen Union („Green Deal“) wird sich demnächst in einem Nachfolger des auslaufenden LIFE – Förderprogramms niederschlagen. Bislang wurden für Projekte in verschiedensten Bereichen bis zu 60 % Förderung gewährt.
Gleichzeitig erhöhen sich schon jetzt die unabweisbaren Aufwendungen zur Anpassung an die bereits eingetretenen Klimaveränderungen (so bei der Wald- oder der Wasserwirtschaft). Auch hierfür gibt es erste Förderprogramme (z. B. Land NRW: das Programm „Starkregenmanagement“ mit bis zu 50% Zuschuss). Die zusätzliche Stelle könnte mit einem entsprechenden Stundenanteil auch hierfür koordinierende Funktionen wahrnehmen. Eine Befristung der Stelle erscheint angesichts des langfristigen Charakters der Klimakrise und der verschärften Marktsituation für potentielle Bewerber*innen mit hinreichender Qualifikation aktuell nicht als sachgerecht. Eine Förderung der Stelle selbst durch Dritte wird nach derzeitigem Sachstand leider nicht in Betracht kommen können.
Wir sind dennoch der festen Überzeugung, dass sich die geforderten zusätzlichen Anstrengungen für den Klimaschutz nicht nur langfristig und mittelbar in Form einer Begrenzung des Temperaturanstieges, sondern neben den direkten wirtschaftlichen Impulsen vor Ort auch mittelfristig und unmittelbar als zählbare wirtschaftliche Entlastung der Region in Form von ersparten direkten Energiekosten, somit nicht entrichteten CO²-Abgaben und der Abmilderung von Klimafolgekosten als lohnenswert erweisen werden.
Entsprechend den zusätzlichen personellen Kapazitäten sind auch die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit zu erhöhen, hier wird nach dem Abklingen der Pandemielage ein verstärkter Aufwand zur Wiederbelebung bestehender und Initiierung neuer Aktivitäten zu erbringen sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Oliver Held
Fraktionsvorsitzender
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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