Beratungsstelle Tamar

Sehr geehrter Herr Duffe,

zum Tagesordnungspunkt 4 – Antrag der Beratungsstelle Tamar auf finanzielle Unterstützung – bitten
wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Antrag:

  1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert den Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. auf Förderung eines ESF-kofinanzierten Einzelprojektes beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
    Soziales in geeigneter Weise zu unterstützen.

Begründung:
Die Verwaltung stellt in ihrer ablehnenden Begründung zum Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. dar, dass es sich bei dem Beratungsangebot von TAMAR um eine freiwillige Leistung
handelt und alle Aufgaben in Bezug auf das neue Prostituiertenschutzgesetz von der Verwaltung des Märkischen Kreises ü bernomrnen werden können.

Eine zusätzliche Stelle für die Kontrolle der Betriebe wird von der Verwaltung für den Stellenplan beantragt.



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