Antrag – Haushaltsplanberatungen 2022 – Gesundheitsdienste/Gesundheitsschutz und Pflege
– hier: Förderung einer aufsuchenden Prostituiertenberatung im Märkischen Kreis –
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2021
Sehr geehrter Herr Landrat, Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.11.2021, des Kreisausschusses am 02.12.2021 und des Kreistages am 09.12.2021 im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 in die Tagesordnung aufzunehmen und abstimmen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2022 werden für das Produkt „Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsstelle“ Mittel für die Förderung der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle „Tamar“ der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. in Höhe von 45.000 € eingestellt, so dass die über die gesetzlich vorgeschriebene reine Gesundheitsberatung hinausgehende Beratungstätigkeit des Vereins im Kreisgebiet wieder aufgenommen werden kann. Eine Verstetigung der Förderung für die nächsten Jahre soll geprüft werden.
Begründung:
Bereits in den Jahren 2015 bis 2020 konnte die Beratungsstelle Tamar dank der Förderung u. a. durch die Aktion Mensch, das Land Nordrhein-Westfalen und europäischer Stellen im Gebiet des Märkischen Kreises tätig werden. Nach Auslaufen der Förderung durch Dritte haben sich in Südwestfalen zum jetzigen Zeitpunkt die Kreise Soest, Siegen-Wittgenstein und Olpe dazu entschlossen, die Arbeit der Beratungsstelle anteilig weiter zu finanzieren.
Aktuell haben die Verwerfungen, welche durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hervorgerufen wurden, zusätzlich zu einer erheblichen Verschärfung der Lebenssituation der Betroffenen beigetragen (Stichwort: Abwanderung in die Illegalität). Hier kann auf die aufsuchende Beratungstätigkeit des Vereins unseres Erachtens keinesfalls verzichtet werden, da dieser aus der langjährigen Erfahrung heraus hier über die geeigneten Kompetenzen verfügt, welche in dieser Dichte beim Märkischen Kreis selbst aller Voraussicht nach nicht vorzufinden sind. Die Höhe der Förderung entspricht dem von der Evangelischen Frauenhilfe beantragen Betrag und erscheint im Vergleich zu den von den oben genannten Kreisen erbrachten Mitteln als angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Oliver Held
Fraktionsvorsitzender
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Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
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