Landschaftspläne

Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Antrag

Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

Die aufgeführten Ziele der Leistungen des Produktes Vertragsnaturschutz, Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz, Erholung Produktbereich 130, Produktgruppe 554

unter Ziele zu Punkt 2. Landschaftspläne werden wie folgt ergänzt:

Die noch ausstehenden Landschaftspläne werden in den nächsten Jahren aufgestellt. Dabei soll jährlich ein Entwurf neu vorgelegt werden.

Begründung

Die Landschaftspläne sind das zentrale Instrument des Naturschutzes für den Märkischen Kreis und in NRW. Sie sind somit Kernstücke der modernen Naturschutzgesetzgebung, da die Landschaftspläne rechtsverbindlich in Form einer Satzung festgesetzt werden.

Derzeit werden trotzdem aus unterschiedlichen Erwägungen keine weiteren Pläne aufgestellt.

Wir halten es aufgrund der zentralen Bedeutung für den Naturschutz für zwingend erforderlich endlich die noch ausstehenden Landschaftspläne aufzustellen.



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