An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung
Herrn Marcus Tillmann
Lüdenscheid, 12.07.2018
Sehr geehrter Herr Tillmann,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Müllvermeidung im Kreishaus und anderen kreisangehörigen Gebäude
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, dass in allen kreisangehörigen Gebäuden auf den Gebrauch von Coffee-to-go-Becher verzichtet wird.
Begründung:
Bereits 2015 hatten Auszubildende der Kreisverwaltung die Idee, im Casino im Lüdenscheider Kreishaus wie-derverwendbare Thermobecher anzubieten. Ein entsprechender Becher wurde durch SchülerInnen des Berufs-kollegs Iserlohn entworfen und fand rasanten Absatz.
Hintergrund war die Erkenntnis, dass der Kaffee aus Einwegbechern fatale Folgen für die Umwelt hat. Zur Ver-deutlichung:
In Deutschland werden 2,8 Milliarden Einwegbecher im Jahr verbraucht. Nach kurzem Gebrauch landen sie im Müll. Aufgrund der isolierten Kunststoffbeschichtung können sie nicht wie normales Papier recycelt werden und belasten so die Umwelt massiv.
Allein für die Herstellung der Becher entstehen 83 000 Tonnen CO²- Emissionen. Für die Herstellung der Deckel entstehen noch einmal 28 000 Tonnen CO² Emissionen.
Trotz der engagierten Aktion der Auszubildenden des Märkischen Kreises werden bis heute noch immer Einweg-becher in der Kantine der Kreisverwaltung angeboten.
Selbst der BVB hat aufgrund von 100 000 Unterschriften von Fußballfans beschlossen von Einweg auf Mehr-wegbecher umzusteigen.
Auch das sollte Ansporn sein, eine kreative Lösung zu finden, um in den Gebäuden und Einrichtungen des Mär-kischen Kreises den Verzicht auf Einwegbecher und den Grundsatz der Müllvermeidung mit Leben zu füllen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke i.A. Elke Olbrich-Tripp
Fraktionsvorsitzende
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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