An den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses
Herrn Peter Maywald
Lüdenscheid, den 26.04.2018
Sehr geehrter Herr Maywald,
für die kommende Sitzung des Schul- und Sportausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Regionale Schulberatungsstelle Märkischer Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Bericht der Verwaltung, der neben der allgemeinen Information über die Themenfelder der Schulberatungsstelle auch Aufschluss über die Wartezeiten innerhalb der Einzelfallberatung gibt.
Da die Schulberatungsstelle des Märkischen Kreises für die Beratung bei Lese- und Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche auf die Beratung in den Beratungsstellen vor Ort verweist, bitten wir auch hierzu um Ausführungen und Aufschluss über evtl. Wartezeiten bei den Beratungsstellen vor Ort.
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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