An den Vorsitzenden des
Kreisausschusses
Herrn Landrat Thomas Gemke
Lüdenscheid, den 19.04.2018
Sehr geehrter Herr Landrat,
für die kommende Sitzung des Kreisausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ordnungspartnerschaft Sicherheit“ mit den Städten und Gemeinden
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Berichterstattung über das Modellprojekt des Oberbergischen Kreises.
Begründung:
Das Thema der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschäftigt auch die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises.
Der Oberbergische Kreis hat dazu auf Initiative der Kreisverwaltung im Sommer 2017 eine Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten aus den Städten und Gemeinden des Oberbergischen Kreises abgeschlossen.
Schon jetzt erhält das Projekt eine positive Resonanz aus der Bevölkerung.
Eine Information über dieses Projekt und Diskussion zu den Möglichkeiten dieses Projekt auf den Märkischen Kreis zu übertragen ist angebracht.
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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